Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport

Kreisgruppe Oberpfalz Mitte

 

 

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       Wir über uns

 

Die Reservisten Arbeitsgemeinschaft (RAG) Schießsport wurde am 15.02.1984 zur Förderung des sportlichen Schießens  mit eigenen Großkaliberwaffen ins Leben gerufen. Viele Mitglieder des VdRBw haben den Wunsch, ihre in der Dienstzeit erworbenen Schießleistungen zu erhalten und  zu verbessern, sowie sich in sportlichen Wettkämpfen zu messen.

Mitgliedschaft

Jedes Mitglied im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr kann unserer Arbeitsgemeinschaft beitreten. Die  Mitgliedschaft in der RAG bedarf der Zustimmung der Vorstandschaft, welche eine Aufnahme auch ohne Angabe von Gründen ablehnen kann. Das Mitglied verpflichtet sich dabei, die Schießsportordnung des VdRBw, unsere Satzung und darüber hinaus auch das Waffengesetz einzuhalten.

Weitere Voraussetzung dazu:

Vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag, insbesondere Bankeinzugs-ermächtigung für die jährliche Aufwandspauschale von  derzeit 12,- €

 

Nur vollständig ausgefüllte Aufnahmeanträge können bearbeitet werden.

 

Veranstaltungen und Seminare

Die RAG veranstaltet bis zu zwei Weiterbildungsseminare und eine Jahreshauptversammlung für alle Mitglieder pro Jahr. Dabei werden u.a. rechtliche und technische Fragen beantwortet, sowie die jährlich vorgeschriebene Sicherheitsbelehrung durchgeführt. Als Nachweis über die Teilnahme dient der Eintrag im RAG-Schießbuch.

Ende der Mitgliedschaft

Die Kündigung bedarf der Schriftform und wird immer zum 31. Dezember des Jahres gültig. Ein Ende der Mitgliedschaft im VdRBw bewirkt automatisch das Ende der Mitgliedschaft in der RAG. Die Kündigung wird der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt. Kommt ein Mitglied trotz Aufforderung seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird es per Beschluss der Vorstandschaft ausgeschlossen.

Schießen

Schießen werden grundsätzlich in Zivilkleidung und mit eigenen, nicht dienstlich gelieferten, Waffen durchgeführt.  Dienstliche Schießen können nicht anerkannt werden, da sie nicht unserer Sportordnung entsprechen. Schießtermine werden an alle Mitglieder  mit den Einladungen zur Jahreshauptversammlung verschickt. Weitere Termine oder kurzfristige Änderungen und Nachrichten können über den Internetauftritt der RAG  http://www.rag-schiesssport-opf-mitte.de/Schiesstermine/index.htm  bzw. für Mitglieder über den RAG-Boten in Erfahrung gebracht werden. Um unnötige Anfahrten zu vermeiden, wird empfohlen, sich vor dem  aktuellen Termin zu vergewissern, ob dieses Schießen auch stattfindet. Beim Betreten der Standortschießanlage ist der Mitgliedsausweis sichtbar zu tragen, das Schießbuch und die Waffenbesitzkarte ist mitzuführen. Jeder Schütze ist für seinen Schießnachweis gegenüber der Behörde selbst verantwortlich. Die geschossenen Disziplinen/Übungen werden von der Standaufsicht abgezeichnet, jeder Schütze hat somit einen Nachweis zur Vorlage bei der Behörde und ist für diesen auch selbst verantwortlich. Das Schießbuch kann bei der Standaufsicht käuflich erworben werden.

Schießbetrieb

Vor Aufnahme des Schießens trägt sich jeder Anwesende in die dafür bereit liegende Teilnehmerliste ein.  Das Schießen findet nur auf den dafür zugeteilten Ständen statt. Auf jedem Stand ist eine erfahrener Leitender eingeteilt, seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Geschossen  wird nur mit fabrikgeladener Vollmantelmunition, die Aufsicht ist befugt, dies kontrollieren. Ein Verstoß gegen diese Anordnung sowie gegen die Sicherheitsbestimmungen und die Anweisungen der Standleitung haben den Ausschluss vom Schießen zur Folge. Der Schütze verlässt seinen Schützenstand im sauberen Zustand. Hülsen und Verpackungsmaterial sind zu entsorgen. Rauchen ist auf der Schießanlage nur in den dafür gekennzeichneten Räumen erlaubt. Bei Schießen der RAG herrscht grundsätzlich Alkoholverbot.

Ausstellung von waffenrechtlichen Bedürfnissen

Voraussetzungen sind der Nachweis der Waffensachkunde und die Teilnahme an Schießen der RAG mit folgenden Bedingungen: 18 Schießtage über ein Jahr verteilt oder 12 Schießtage mit 1 Schießen pro Monat innerhalb eines Jahres. Der Schießsportverantwortliche prüft die Anträge. Nach der Zustimmung durch die Vorstandschaft erhält das Mitglied die Mitteilung über das beantragte Bedürfnis.

Sachkundeprüfung

Sachkundeprüfungen werden nur anerkannt, wenn diese vor den zuständigen Behörden oder einem anerkannten deutschen Schießsportverband abgelegt wurden. Sie müssen dabei den sicheren Umgang mit Großkaliberwaffen, Notwehr sowie die Vorschriften zur Aufbewahrung und Transport von Waffen bescheinigen.

Ende der Mitgliedschaft

Die Kündigung wird immer zum 31. Dezember des Jahres gültig. Ein Ende der Mitgliedschaft im VdRBw bewirkt automatisch das Ende der Mitgliedschaft in der RAG. Die Kündigung wird der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt.

 

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Die Vorstandschaft der RAG-Schießsport